Seit dem 1. Juli 2023 sind wir eine anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz
gem. § 37 Abs. 7 SGB XI
Ab sofort bieten wir Ihnen nach Terminabsprache an:
Pflegeberatung nach
§ 37. 3 SGB XI
Beratungsbesuche für die Pflegeversicherung bei bestehendem Pflegegrad.
Die Durchführung der Beratung ist bei Erhalt von Pflegegeld verpflichtend und für Sie kostenlos.
Gerne können Sie die Beratung auch freiwillig, kostenpflichtig, in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 1 sowie alle die einen Pflegedienst in Anspruch nehmen (Sachleistungen): halbjährlich (freiwillig)
Pflegegrad 2 & 3: 2x jährlich (verpflichtend)
Pflegegrad 4 & 5: 4x jährlich (verpflichtend)
Beratung zu individuellen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
zum Beispiel:
- Entlastung von Angehörigen
- Demenzbetreuung
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Hilfe bei Einkäufen
Beratung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit
Nachlassende Kräfte, Krankheit, Unfall - sind Menschen plötzlich auf dauerhafte Hilfe angewiesen, muss ihre Versorgung sichergestellt werden.
Auch ihr Alltagsleben ist neu zu organisieren.
Betroffene und Angehörige stehen vor vielen Fragen.
Auch zu folgenden Themen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite:
- Pflegedienst
- Tagespflege
- Entlassung aus dem Krankenhaus
- Wohnfeldumbau
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
Gute Beratung ist die Grundlage guter Pflege
Für die Unterstützung, Betreuung und Begleitung einer pflegebedürftigen Person gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen der Pflegekasse.
Hinsichtlich Ihrer Ansprüche sollten Sie sich daher gut beraten lassen.
