Die Möglichkeiten der Kostenübernahmen:
Wir sind ein nach dem Sozialgesetzbuch zugelassener Betreuungsdienst. Daher können wir mit den Pflegekassen direkt abrechnen. Und halten somit auch Ihr Budget im Blick.
Entlastungsleistungen:
nach § 45b SGB XI
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, dann stehen Ihnen monatlich € 125,00 zur Verfügung, um sich und Ihre Angehörigen zu entlasten.
Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI
Die Pflegekasse stellt Ihnen für die Verhinderungspflege bei einem Pflegegrad von 2 bis 5 ein Budget von € 1.612,00 pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Kombinationspflege
nach § 38 SGB XI
Bei einem Pflegegrad von 2 bis 5 besteht die Möglichkeit 40% der Sachleistungen für Betreuungsleistungen umzuwandeln.
Privatzahler
Selbstverständlich können Sie alle unsere Leistungen auch privat beziehen. Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung über unsere Dienstleistungen.
Gerne kümmern wir uns um alle Formalitäten und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Fragen.
Land Leben Betreuungsdienst UG
(haftungsbeschränkt)
Am Eiland 10
47608 Geldern
Telefon: 0152 06 79 52 67